Feuerwehr Ahnatal

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Baulicher Brandschutz

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„Vorbeugen ist besser als heilen!“  Dieser Satz gilt nicht nur beim Zahnarzt, sondern auch für den Brandschutz.  Zu den Aufgaben der Feuerwehren gemäß § 6 HBKG gehört auch der vorbeugende Brandschutz, soweit er durch Rechtsvorschrift übertragen worden ist.

Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren im vorbeugenden Brandschutz beschränken sich i.d.R. auf die Wahrnehmung der Brandsicherheitsdienste bei Veranstaltungen und die Durchführung von Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung.

Die Aufgaben im Bereich „Baulicher Brandschutz“ nehmen die Brandschutzdienststellen der Landkreise, der kreisfreien Städte oder der Städte mit Sonderstatus war.  Für Anfragen zum baulichen Brandschutz im Landkreis Kassel ist die Brandschutzdienststelle des Landkreises Kassel, Wilhelmshöher Allee 19-21, 34117 Kassel,  zuständig. Sie erreichen die zuständigen Sachbearbeiter unter der Rufnummer 0561 / 1003-1362 bzw. -1359.

Bitte beachten Sie, dass auch bei formell baugenehmigungsfreien Bauvorhaben die Anforderungen des materiellen Baurechts eingehalten werden müssen. Das heißt, sofern es brandschutzrechtliche Anforderungen an die Ausführung des genehmigungsfreien  Bauvorhabens gibt, müssen diese trotzdem eingehalten werden. Verantwortlich hierfür ist der Bauherr und, sofern vorhanden, der Entwurfsverfasser.

Über einige Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstige Bauvorschriften können Sie sich auch im Internet informieren.

Durch Klick auf folgende Links werden Sie zu den entsprechenden Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung weitergeleitet:

 

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© Deutscher Wetterdienst, Offenbach (DWD)