Gesetzliche Grundlagen
Auch wenn die Feuerwehren als eine der ältesten Bürgerinitiativen der Welt gelten und bestimmt einmal in der Mehrzahl so entstanden sind, so stellen sie heute in Deutschland eine staatliche Einrichtung dar. Jede staatliche Einrichtung, somit auch die Feuerwehr, darf nur tätig werden, wenn sie per Gesetz hierzu ermächtigt wurde. Daher sind auch für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz entsprechende Gesetze und Verordnungen erforderlich.
Das erste „Hessische Brandschutzgesetz“ ist am 19. Mai 1951 in Kraft getreten und löste das bis dato gültige „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ aus dem Jahr 1938 einschließlich der 7 hierzu ergangenen Durchführungsverordnungen ab. Den Städten und Gemeinden wurde der Brandschutz als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit zugewiesen, sie wurden als Träger der Feuerwehr bestimmt und es wurde vorgeschrieben, dass jede Gemeinde eine Feuerwehr aufstellen muss. Dadurch wurden die Aufgaben des Brandschutzes in den gemeindlichen Hoheitsbereich integriert.
Das Brandschutzgesetz aus dem Jahr 1951 wurde am 1. Januar 1971 durch das „Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzhilfeleistungsgesetz)“ ersetzt. Entsprechend der zusätzlichen Aufgaben der Feuerwehren im Bereich der technischen Hilfeleistung wurden die Aufgaben der Feuerwehren in diesem Bereich jetzt auch im Gesetz geregelt.
Am 1. Juli 1999 trat das „Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)“ in Kraft, dass neben vielen geänderten Regelungen für den Bereich Brandschutz und Allgemeine Hilfe nun auch das bis dahin eigenständige Hessische Katastrophenschutzgesetz integrierte. Am 3. Dezember 2010 erfolgte die Bekanntmachung der Neufassung des HBKG.
Im HBKG ist u.a. geregelt, welche Aufgaben das Land Hessen, die jeweiligen Landkreise und die Städte und Gemeinden zu erfüllen haben, damit die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz auch erfolgreich bewältigt werden können. Das Gesetz regelt aber auch die Aufgaben der Feuerwehren, die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen und auch die Pflichten der Bevölkerung. Letzteres ist wohl am wenigsten bekannt, deshalb möchten wir hier auf einige wichtige Punkte hinweisen.
Wer mehr über den Inhalt des HBKG und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen erfahren möchte, kann auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport den vollständigen Gesetzestext sowie die Rechtsverordnungen und Erlasse herunterladen.
Mehr zum Thema erfahren Sie
- auf den folgenden Seiten und

- in der Feuerwehr- Infothek des Landes Hessen.
- Faltblatt - Freiwillige Feuerwehr-Unverzichtbar für das Gemeinwohl
- Hessisches Brandschutzgesetz von 1951



